Bürokratische Hürden abbauen und neue Regulierung vermeiden
Die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) verpflichten Unternehmen, umfassende Informationen zu ihren Umwelt- und Sozialauswirkungen offenzulegen. Die Druckindustrie bekennt sich klar zu nachhaltigem Wirtschaften und unterstützt transparente Berichterstattung. Allerdings stellt die Umsetzung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen der Branche eine erhebliche Herausforderung dar.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der BVDM setzt sich daher für praxisgerechte und verhältnismäßige Lösungen ein, die den administrativen Aufwand begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhalten. In diesem Zusammenhang begrüßt der BVDM die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen der sogenannten EU-Omnibus-Pakete. Er fordert jedoch, dass auch weitere relevante Verordnungen wie die EU-Entwaldungsverordnung und die Green-Claims-Richtlinie in diese Entlastungsmaßnahmen einbezogen werden.
Positionspapier
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