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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Handreichung des bvdm
SP 07/2023, T+F 07/2023
Große Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass menschenrechts- und umweltbezogene Standards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Dies hat auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette. Eine Handreichung des bvdm gibt Hinweise zum Umgang mit dem neuen Gesetz.
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
Referentin Sozialpolitik/Recht