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EU-Verordnung gegen Entwaldung – neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Druckereien ab 30. Dezember 2024
SP 38/2023, T+F 24/2023
Ab Ende 2024 dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Papierindustrie und der bvdm informieren über die Folgen der neuen Regelungen für Druckprodukte.
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
Referentin Sozialpolitik/Recht