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Jetzt über neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette informieren

Berlin, 15.03.2023. Das neue Liefer­ketten­sorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) hat Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen – auch auf Druck- und Medienbetriebe. In einer Informationsveranstaltung informiert der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) über Pflichten, denen die Betriebe als Auftragnehmer begegnen könnten.

Am 18. April 2023 lädt der bvdm von 14:00 bis 15:30 Uhr zu einer Online-Informationsveranstaltung, infoKompakt: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, ein. In Kooperation mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung liefert der Bundesverband wichtige Einblicke darüber, wie kleinere und mittlere Unternehmen den Verpflichtungen bezüglich Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferketten gerecht werden können. Außerdem können die Teilnehmer anhand eines Praxisberichts aus dem Cornelsen Verlag erste Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz austauschen und diskutieren, wie Unternehmen der Druck- und Medienbranche die neuen Herausforderungen angehen können.

Auftraggeber der Branche werden voraussichtlich noch stärker als bisher die Arbeits- und Produktionsbedingungen ihres Auftragnehmers hinterfragen und Auskunft sowie die Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen der Einhaltung bestimmter Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards einfordern. Um den Branchenbetrieben den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern, hat der bvdm zusätzlich zu der Informationsveranstaltung eine Handreichung herausgegeben, die sterben wichtigsten Inhalte des LkSG sowie Umsetzungshilfen für KMU zusammenfasst. Diese erhalten Mitglieder kostenlos bei ihrem Landesverband.

Das infoKompakt findet am Dienstag, 18. April 2023, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. (bvdm)

Ansprechpartner

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht