Event-Informationen
Mit infoKompakt gut informiert und bestens gerüstet
Die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmitte in Druckereien nach 31. BImSchV
Die Bekanntgabe der Novelle der 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung steht unmittelbar bevor. Damit werden insbesondere für Anlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, strengere Anforderungen für flüchtige organische Verbindungen (VOC) festgesetzt. Für genehmigungsbedürftige Anlagen wird zudem eine Überprüfungspflicht der bisher schon zu erstellenden Lösemittelbilanzen eingeführt. Künftig müssen diese Anlagen ihre Lösemittelbilanzen alle drei Jahre von einer zugelassenen Stelle oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen lassen. Für bestehende Anlagen muss dies erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen.
Grundsätzlich verpflichtet die 31. BImSchV Betreiber von Anlagen, die bestimmte Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln durchführen, Maßnahmen zur Begrenzung der dabei entstehenden Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen zu treffen. Hierzu enthält die Verordnung verfahrensspezifische Emissionsbegrenzungen für diffuse und gefasste Abgase. Die Einhaltung ist der Überwachungsbehörde regelmäßig durch Messungen und Lösemittelbilanzen nachzuweisen. Alternativ kann sich der Betreiber im Rahmen eines verbindlichen Reduzierungsplans verpflichten, den Gehalt an flüchtigen organischen Lösemitteln so weit zu senken, dass eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung wie bei Einhaltung der Grenzwerte erreicht wird.
infoKompakt „Neue Anforderungen für Druckereien nach 31. BImSchV“
Der bvdm informiert gemeinsam mit Experten – der Regierung von Oberbayern und dem Landesamt für Umwelt – über den aktuellen Stand der Novellierung der 31. BImSchV und welche Neuerungen sich daraus insbesondere für die Emissionsbegrenzungen ergeben. Ein besonderes Augenmerk wird beim infoKompakt auf die Erhöhung der Anforderungen an die Genauigkeit und Belastbarkeit von Lösemittelbilanzen gesetzt und welche Konsequenzen und Herausforderungen in den Betrieben der Druckindustrie zu erwarten sind.
Programm
Begrüßung und Einführung
Julia Rohmann vom Bundesverband Druck und Medien e.V. führt in die Thematik ein.
Umsetzung der EU BVT-Schlussfolgerungen für Druckereien in Deutschland
Dr. Richard Schlachta gibt einen Überblick über die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Besten Verfügbaren Techniken zur Emissionsbegrenzung. Er konzentriert sich auf die für deutsche Druckereien zu erwartenden Neuerungen, die sich aus der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung ergeben.
Praktische Umsetzung der detaillierteren Anforderungen an Lösemittelbilanzen
Robert Behm zeigt die Konsequenzen und Herausforderungen auf, die aus den deutlich erhöhten Anforderungen an die Lösemittelbilanzen gestellt werden, welche Konsequenzen und Herausforderungen in der Praxis zu erwarten sind und wie in der Praxis die Informationen an die Überwachungsbehörde abgegeben werden sollen.
Fragen und Antworten
Moderation: Julia Rohmann
Die Referenten
Dr. Richard Schlachta
Leiter des Sachgebiets Technischer Umweltschutz bei der Regierung von Oberbayern
Robert Behm
Experte für Lösemittel und deren Umgang in der betrieblichen Praxis beim bayrischen Landesamt für Umwelt
Moderation: Julia Rohmann Bundesverband Druck und Medien