Entwaldungsfreie Druckprodukte -Update
EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab 30.12.2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse daraus nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Zudem muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse im Einklang stehen mit den Gesetzen des Ursprungslands und unter Einhaltung elementarer Menschenrechte produziert worden sind. Dabei sind Informationen über Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, anzugeben und entlang der Lieferkette weiterzugeben. Unternehmen müssen auf jeder Stufe der Lieferkette nachweislich entwaldungsfreie Waren von Waren unbekannter Herkunft oder von nicht entwaldungsfreien Waren trennen.
Zu den von der Verordnung erfassten Erzeugnissen aus Holz gehören auch Druckprodukte. Die Verordnung gilt unabhängig von Arbeitnehmeranzahl oder Umsatz des Unternehmens, für KMU gilt lediglich eine längere Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2025.
infoKompakt: „Entwaldungsfreie Druckprodukte - Update Oktober 2024“
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständiger Überwachungsbehörde informiert der BVDM über die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Druckprodukten eingehalten werden müssen. Ferner besteht Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung konkrete Fragen bezüglich der Umsetzung durch die Betriebe der Druckindustrie und ihre Kunden zu stellen.
Programm
Begrüßung und Einführung
Julia Rohmann und Sabine Dresbach vom Bundesverband Druck und Medien führen in die Thematik ein und erläutern, welche Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte seitens des europäischen und deutschen Gesetzgebers noch ausstehen.
Die nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Dr. Andreas Schäfer gibt einen Überblick über die Verordnung und die aus Sicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen der Druckindustrie sowie deren Zulieferern, Kunden und Auftraggebern.
Umsetzung der EUDR in der Praxis
Maximilian Küster zeigt auf, wie nach derzeitigem Stand in der Praxis Informationen entlang der Lieferkette ausgetauscht werden können und welche Lösungen diskutiert werden.
Fragen und Antworten
Es besteht Gelegenheit, konkrete Fragen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der betrieblichen Praxis zu diskutieren.
Moderation: Sabine Dresbach und Julia Rohmann, BVDM
infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte am 15.11.2023
Bereits im November 2023 hatte der BVDM in einerinfoKompakt-Veranstaltung gemeinsam mit der Papierindustrie über die EUDR und die daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie informiert.
infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024
Der BVDM hat am 09. Oktober 2024 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Papierindustrie über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert.
Die Präsentationen zum download:
Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung
Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
EUDR-Aktueller Umsetzungsstand in der Wertschöpfungskette Papier
Die Referenten
Dr. Andreas Schäfer
Leiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 411 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Maximilian Küster
Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.