Die neue Produktsicherheitsverordnung
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung – Was Druckunternehmen jetzt wissen müssen
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Die Verordnung bringt wesentliche Änderungen mit sich und formuliert insbesondere neue Pflichten für Hersteller von Verbraucherprodukten, die auch für Unternehmen der Druckindustrie von großer Bedeutung sind.
Das Produktsicherheitsrecht ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des rechtlichen Rahmens für Verbraucherprodukte – zu denen auch Druckerzeugnisse zählen. Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung treten einige wichtige Regelungen in Kraft, die ab dem 13. Dezember 2024 berücksichtigt werden müssen. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die für Hersteller verpflichtende Risikoanalyse für alle Verbraucherprodukte.
Um Unternehmen aus der Druck- und Medienbranche bestmöglich auf diese Änderungen vorzubereiten, lädt der BVDM zu einem Online-Webinar ein. Der auf dem Rechtsgebiet der Produktsicherheit versierte Rechtsanwalt Dr. Carsten Schucht wird dabei nicht nur eine allgemeine Einführung in die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts geben, sondern auch besonders auf die neuen Pflichten eingehen und anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie insbesondere Unternehmen aus dem Bereich der Druckindustrie mit den damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich umgehen.
Referent
Referent
Dr. Carsten Schucht
Rechtsanwalt und Partner der Produktkanzlei in Berlin, Dr. Carsten Schucht ist auf das Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht einerseits und das Arbeitsschutzrecht andererseits spezialisiert. Produktsicherheitsrechtlich berät er internationale und nationale Hersteller, Importeure und Händler von Konsum- und Investitionsgütern im gesamten Non-Food-Bereich zu allen Compliance-Themen.