EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab 30.12.2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse daraus nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Zudem muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse im Einklang stehen mit den Gesetzen des Ursprungslands und unter Einhaltung elementarer Menschenrechte produziert worden sind. Dabei sind Informationen über Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, anzugeben und entlang der Lieferkette weiterzugeben. Unternehmen müssen auf jeder Stufe der Lieferkette nachweislich entwaldungsfreie Waren von Waren unbekannter Herkunft oder von nicht entwaldungsfreien Waren trennen.

Zu den von der Verordnung erfassten Erzeugnissen aus Holz gehören auch Druckprodukte. Die Verordnung gilt unabhängig von Arbeitnehmeranzahl oder Umsatz des Unternehmens, für KMU gilt lediglich eine längere Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2025.

infoKompakt: „Entwaldungsfreie Druckprodukte - Update Oktober 2024“

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständiger Überwachungsbehörde informiert der BVDM über die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Druckprodukten eingehalten werden müssen. Ferner besteht Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung konkrete Fragen bezüglich der Umsetzung durch die Betriebe der Druckindustrie und ihre Kunden zu stellen.

infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024

Der BVDM hat am 09. Oktober 2024 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Papierindustrie über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert. 

 

 

Die Präsentationen zum download:

Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung

pdf

Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

pdf

EUDR-Aktueller Umsetzungsstand in der Wertschöpfungskette Papier

pdf

Die Referenten

Dr. Andreas Schäfer
Leiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 411 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Maximilian Küster
Referent Rohstoffe und Nachhaltigkeit beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.

Portraitbild von  Julia Rohmann
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
Portraitbild von  Sabine Dresbach
Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
Portraitbild von  Silke Leicht-Sobbe
Silke Leicht-Sobbe
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit