Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung reicht nicht aus
Die EU-Kommission hat am 2. Oktober 2024 angekündigt, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) begrüßt diese Entscheidung, weist aber darauf hin, dass mit dem Hinausschieben der Anwendung nicht die mit der EUDR verbundenen grundlegenden Probleme gelöst sind.
Zwar entlastet der geplante 12-monatige Übergangszeitraum erst einmal die Druckereien, deren Kundenbeziehungen aktuell wegen der zahlreichen Unklarheiten rund um die EUDR stark belastet sind. Aus diesem Grund hatte auch der BVDM gemeinsam mit anderen Branchenverbänden der Wertschöpfungskette Druck sowie dem europäischen Dachverband Intergraf mehr Zeit für die Umsetzung der EUDR gefordert.
Der BVDM betont jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Verordnung, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen und Arbeitsplätze in der Druckbranche zu erhalten.
"Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung verschafft der Politik Zeit, um den gewählten Ansatz beim Schutz der Wälder grundsätzlich zu überdenken“ erklärt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Die EU selbst ist in der Pflicht, im Rahmen von Handelsabkommen den Walderhalt zu fördern, anstatt die Unternehmen mit nicht erfüllbaren bürokratischen Lasten zu erdrücken. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die EU willens und in der Lage ist, eine Schneise in den selbst gepflanzten Entwaldungs-Dschungel zu schlagen.“
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Referentin Sozialpolitik/Recht