Sozialpolitik
Krankschreibung per Telefon – Neuregelung ab 7. Dezember 2023
SP 48/2023
Die bestehende Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde wird dauerhaft um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach rein telefonischer Anamnese für maximal fünf Tage ergänzt.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner
Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
Referentin Sozialpolitik/Recht