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EU-Verordnung gegen Entwaldung – neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Druckereien ab 30. Dezember 2024

SP 38/2023, T+F 24/2023

Ab Ende 2024 dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in der EU in den Verkehr gebracht werden, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Papierindustrie und der bvdm informieren über die Folgen der neuen Regelungen für Druckprodukte.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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Referent Sozialpolitik/Recht