Sozialpolitik
Wirtschaftsrecht
Elektronische Rechnung: Empfangspflicht für Unternehmen ab 1. Januar 2025
SP 36/2024
Ab kommendem Jahr müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen, sog. E-Rechnungen, empfangen können. Für die Erstellung von E-Rechnungen gelten noch Übergangsvorschriften bis längstens Ende 2027. Betriebe müssen daher dafür sorgen, dass sie technisch in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
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Ansprechpartner
Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
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